Über uns

Qualitätspolitik

Die Optimierung der Zufriedenheit unserer Pflegekunden gehört zu unseren obersten Pflegedienstgrundsätzen.

Den Maßstab für die Qualität setzen unsere Pflegekunden. Somit ist das Urteil der Pflegekunden über unsere Qualität ausschlaggebend.

Zur Sicherung unseres Qualitätsstandards trägt jeder einzelne Mitarbeiter durch seine persönliche Leistung bei. Ferner wird sichergestellt, dass qualitäts- und sicherheitsrelevante Tätigkeiten durchgängig geplant, gesteuert und überwacht werden.

Die Pflegedienstleitung stellt sicher, dass die personellen Mindestvoraussetzungen nach §§ 132 SGBV, § 5 sowie die Anforderungen aus den Rahmenverträgen nach SGB XI erfüllt werden (siehe Vertragsordner SGV + SGB XI).

Hiernach erfüllen wir die Qualitätsanforderungen, wie sie durch unsere Pflegekunden und andere interessierte Parteien in Form von Spezifikationen, Regelwerken oder sonstigen Vorschriften an uns gestellt werden.

Durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess soll über das Engagement aller Mitarbeiter auf allen Ebenen die Qualität unserer Pflegeleistungen permanent gesteigert werden.
Die Qualitätspolitik des Ambulanten Pflegedienstes wird an alle Beteiligten herangetragen, regelmäßig diskutiert und auf ihre fortdauernde Angemessenheit überprüft.

Pflegekonzept

UnternehmensdarstellungDer Pflegedienst Wolfgang Neef wurde am 01.04.2004 als Einzelunternehmen gegründet.
Unser ambulanter Pflegedienst, ist Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und erbringt seine Dienstleistungen mit folgendem Zweck:
Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder

Wir bieten häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung), häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KVLG.

Wir leisten Haushaltshilfe gemäß §§ 38 Abs. 1 SGB V, 199 RVO, 27 KVLG, 10 KVLG 1989.
Wir stellen durch geeignetes Personal Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SGB XI sicher.

Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.

Die Öffnungszeiten des Pflegebüros sind täglich von:
MO. DI .DO. 09.00 – 14.30 Uhr
MI + FR 09.00 – 14.00 Uhr

Leistungsangebot

Grundpflege nach § 36 SGB XI
Leistungen nach dem BSHG § 68. § 69
Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V
Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 1 SGB V im akuten Krankheitsfall und im Anschluss an eine stationäre Behandlung.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs.3 SGB XI
Hauswirtschaftliche Versorgung
Beantragung und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Vermittlung ergänzender Hilfen, wie fahrbarer Mittagstisch” Fußpflege, Hausnotrufsysteme
Ständige Erreichbarkeit an 7 Tagen in der Woche
Betreuungsangebote, Einzel und Gruppenangebote
Beratung, die auf individuelle Bedürfnisse angepasst ist sowie Hilfe bei Antragstellung

Versorgungsverträge

Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen: den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW
(SGB XI) und den folgenden Krankenkassen (SGB V):
AOK Rheinland
VdAK/AEV
Bundesknappschaft
IKK Nordrhein

Verantwortungsbereiche

Pflegedienstleitung und Stellvertretung

Fachliche Planung und Überwachung des Pflegeprozesses durch Pflegevisiten
Dienstplanung und Toureneinsatzplanung entsprechend der individuellen Anforderungen der Patienten und den organisatorischen Ressourcen
Anleitung und Überwachung der fachgerechten Führung der Pflegedokumentation durch Dokumentationsvisiten
Fachliche Planung und Durchführung von Dienst- und Fallbesprechungen.

Personalstruktur

Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Mindestvoraussetzungen (Rahmenvereinbarung nach § 132 SGB V und § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI).

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf die fachliche Qualifikation, Team- Fähigkeit und soziale Kompetenz.

Unseren Mitarbeitern werden die von ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.

Es werden folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt:
Pflegedienstleitung,
Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Krankenschwestern/-pfleger
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-assistenten,
Sonstige geeignete Kräfte, z.B. Schwesternhelfer*, Arzthelfer*
Verwaltungskräfte
Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichert eine gleichbleibende Pflegequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

Organisatorischer Ablauf

Der organisatorische Ablauf unseres Pflegedienstes ist darauf ausgerichtet, ein Vertrauensverhältnis zum Patienten/Kunden herzustellen und zu vertiefen. Daher verfolgen wir das Pflegesystem der Gruppenpflege/Bezugspflege.

Pflegeleitbild

Zur Umsetzung dieses Auftrages dient uns der mit den Mitarbeitern 19xx entwickelte zentrale Pflegeleitsatz.
Unser oberstes Ziel ist das Nichtschadensprinzip. Die Patienten stehen im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten.
Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort, um dem Patienten die jeweils bestmöglichen Pflege nach dem neuesten Stand der Wissenschaft anbieten zu können und diese fachgerecht durchzuführen. Unser Ziel ist eine sichere Zukunft für Mitarbeiter und Pflegedienst. Dieses wollen wir durch stetiges, aber vorsichtiges Wachstum erreichen.
Den höchsten Stellenwert nehmen die Menschen an sich ein. Als Mitarbeiter, als Patienten, als Lieferanten.
Unsere Zukunft liegt in guten Mitarbeitern. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir die Bereitschaft zu Leistung, kostenbewusstem Denken, sowie patienten- und serviceorientiertem Handeln.

Probleme werden partnerschaftlich und kulant gelöst. Der Umgang mit Mitarbeitern und Patienten ist stets menschlich und fair.
Uns übertragene Aufgaben erledigen wir verantwortungsvoll und termintreu.
Alle unsere Leistungen sind von gleichbleibender, hoher Qualität. Jeder Mitarbeiter ist ein wesentlicher Teil unseres QM-Systems.

Unser zentraler Pflegeleitsatz

  • Herausforderung u. wesentliches Ziel, es älteren und kranken Menschen es zu ermöglichen,
  • ihr Leben bis zuletzt, selbstbestimmt und
  • soweit wie möglich unabhängig, in ihrer Wohnung u. eigenem vertrauten Umfeld verbringen zu können Dabei bestimmen ein
  • liebevoller Umgang,
  • pflegerische Kompetenz und
  • Sorgfalt
  • sowie die Einbeziehung Angehöriger und Nahestehender in den Pflegeprozess die Grundsätze unseres Handelns “.

Sorgfalt beinhaltet Sauberkeit, Hygiene, Achtsamkeit für den Sorgfalt mit dem Eigentum des Patienten, impliziert Gefährdungen zu erkennen und auszuschließen (Sorgfaltsplicht als berufliche Verpflichtung / u.a. rechtliche Grundlage im BGB).Patienten (Beobachtung von Veränderungen), wirtschaftlicher Umgang mit Pflegemitteln
Kommentar
Die Bedeutung einzelner Passagen dieses Leitsatzes war uns wichtig und wir haben sie zum besseren Verständnis herausgearbeitet und im folgenden Kommentar zum Leitsatz verdeutlicht:
Kommentar

  • Herausforderung: beinhaltet Energie und Engagement, um das Ziel zu erreichen.
  • Zu ermöglichen: impliziert, dass wir dies nicht garantieren (können oder wollen)
    wenn z.B. wir aus pflegerischer Kompetenz einen Umzug in eine Senioreneinrichtung anraten müssten.
  • Leben bis zuletzt schließt eine Sterbebegleitung ein.
  • Soweit wie möglich stellt auch das realistische Eingeständnis dar, dass alte Menschen mehr oder weniger abhängig sein können und wir uns dessen bewusst (und damit verantwortlich) sind. Ein liebevoller Umgang impliziert Empathie, Vertrauen, Beziehung, Kommunikation und Kontinuität.
  • pflegerische Kompetenz beinhaltet Sachkompetenz (pflegerisch / medizinisch), Handlungs-, Entscheidungs- und Beratungskompetenz.

Weitere Leitsätze

Unser gemeinsames Bestreben ist möglichst immer auf hohe Kundenzufriedenheit ausgerichtet.
Wirtschaftliches Denken und Handeln sollen die Existenz des Pflegedienstes sichern

Um für unsere Pflegekunden die größtmögliche Effektivität u. höchste
Pflegequalität zu erreichen, bemühen wir uns um eine freundliche u. kooperative Atmosphäre mit den Angehörigen, Ärzten, Krankenhäusern, Sozialämtern.
Selbstverständlich gilt dies auch für unsere Vertragspartner wie Kranken- und Pflegekassen und unsere Lieferanten.

Pflegemodell / Pflegetheorie

Im Bezugsrahmen des Pflegemodells nach Monika Krohwinkel wenden wir die Pflege-Prozess-Methode an.
Zur Unterstützung und Erleichterung der Dokumentation unserer Pflegemaßnahmen wenden wir Pflegestandards an.

Pflegedokumentation

Die Dokumentation der Pflegeprozess-Methode erfolgt in einem standarisiertem EDV – gestütztem Pflegedokumentationssystem.
Pflegerelevante Daten des Patienten und der Pflegeverlauf werden in der Patientenpflege-dokumentation dokumentiert. Diese Patientenpflegedokumentation enthält:

Stammdatenblatt, Informationssammlung / Anamnese, Pflegeplanung, Pflegeberichtsblatt, Durchführungsnachweis/Leistungsnachweis, Kopie ärztlicher Verordnungen, Medikamentenblatt, Pflegeüberleitungsbogen.

Somit sind sie allen an der Pflege und Therapie des Patienten beteiligten Personen jederzeit zugänglich

Im Falle der geplanten Verlegung des Patienten, bzw. der Notfallverlegung des Patienten (z.B. Krankenhaus) bei gleichzeitiger Anwesenheit eines Mitarbeiters, wird der Überleitungsbogen mit den aktuellen Informationen über den Patienten an die aufnehmende Stelle.

Die Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepflicht ist gewährleistet.

Erstbesuch

Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.
Der Erstbesuch wird von der Pflegedienstleitung oder deren Stellvertretung durchgeführt, delegierend auch Pflegefachkräfte mit Berufserfahrung.
Sie stellen die Leistungen unseres Pflegedienstes dar, ermittelt nach einer ausführlichen Informationssammlung den Hilfebedarf und die individuellen Wünsche der Patienten/Kunden.
Sie beraten über die infrage kommenden Hilfsmittel, Antragstellungen und Abrechnungs-modalitäten, erklären die verschiedenen Pflegemodule und fertigen einen Kostenvoranschlag an.
Sind sich die Vertragsparteien einig und die Pflege beginnt, so erstellt der Pflegedienst einen Pflegevertrag. Eine Kopie erhält der zu Pflegende. Im Anschluss wird die erste Pflegeplanung und -dokumentation erstellt.

Qualitätssicherung

Allgemein
Unser Pflegedienst ist ständig bestrebt, seine Qualität weiter zu verbessern. Aus
diesem Grunde werden Maßnahmen der internen und externen
Qualitätssicherung durchgeführt. Die Organisation erfolgt durch unsere/n Qualitätsbeauftragte/n.

Maßnahmen der internen Qualitätssicherung.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter.
Dienst- und Fallbesprechungen (2x monatlich).
Erstellung und kontinuierliche Bearbeitung des QM- Handbuches durch den Qualitätsbeauftragten.

Vorhaltung einer Bibliothek mit Pflegefachliteratur und aktuelle Fachzeitschriften.
Durchführung von Dokumentationsvisiten durch die Pflegedienstleitung/ Vertretung Kontinuierliche Überarbeitung der Pflegeprozess-planungen, Dokumentationen und Standards.
Mitarbeiterbefragungen, Kundenbefragungen.

Maßnahmen der externen Qualitätssicherung

Regelmäßige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter.
Dienst- und Fallbesprechungen (2x monatlich).
Erstellung und kontinuierliche Bearbeitung des QM- Handbuches durch den Qualitätsbeauftragten.

Vorhaltung einer Bibliothek mit Pflegefachliteratur und aktuelle Fachzeitschriften.
Durchführung von Dokumentationsvisiten durch die Pflegedienstleitung/ Vertretung Kontinuierliche Überarbeitung der Pflegeprozess-planungen, Dokumentationen und Standards.
Mitarbeiterbefragungen, Kundenbefragungen.

Maßnahmen der externen Qualitätssicherung
Qualitätszirkel bpa (Bundesverband privater Anbieter)